Der dritte Abschnitt der ChemBiozidDV regelt in den §§ 9 bis 13 ChemBiozidDV die Abgabe von Biozidprodukten, die zahlreiche Neuerungen für Unternehmen vorsehen. Gemäß § 18 Abs. 3 ChemBiozidDV sind die §§ 10 bis 13 sind erst ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden. § 9 ChemBiozidDV gilt seit dem 26.8.2021. Die neue Verordnung führt u. a. ab dem 1. Januar 2025 ein Selbstbedienungsverbot für viele Biozidprodukte im Einzel-, Versand- und Onlinehandel ein. In diesem Zusammenhang bestehen auch neue Sachkundepflichten der abgebenden Personen und es muss ein Abgabegespräch durchgeführt werden.

Vorbereitungsseminar

  • 23.04.2026
  • Beginn: 08:00Uhr

Prüfungstag

  • 24.04.2026
  • Beginn: 08:00Uhr

Durchführungsort

Standort Stralsund des BBV e.V., Barther Straße 69, 18437 Stralsund

Kosten

228,00€ je Teilnehmenden (Lehrgang + Prüfungsgebühren LAGUS)

Für die Kursteilnahme ist eine Vorauszahlung erforderlich.  Sie erhalten nach der Anmeldung eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 3 Tage vor Kursbeginn zu überweisen.

Kontoverbindung:

  • BBV e.V.
  • Sparkasse Vorpommern
  • IBAN: DE12 1505 0500 0639 0008 43
  • BIC: NOLADE21GRW
  • Verwendungszweck: Rechnungsnummer und Name

Anmeldung

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