Fortbildung Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV

Nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische Sachkunde erforderlich. Der Umgang mit sehr giftigen und giftigen Stoffen und Gemischen setzt daher fachkundige Personen voraus. Grundlage hierfür sind die Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gem. § 11 Absatz 2 ChemVerbotsV vom 20.01.2017 (BGBl. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94).

Zielsetzung

Im Seminar werden aktuelle Kenntnisse über die von der ChemVerbotsV betroffenen Stoffe und Gemische, deren Einstufung und Kennzeichnung nach dem neuen EU-GHS / CLP und deren sichere Handhabung und Verwendung im Zusammenhang mit den geltenden gesetzlichen Regelungen vermittelt. Das Seminar verlängert die Gültigkeit der Sachkunde nach § 11 Absatz 2 (ehemals § 5) der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV).

Voraussetzung für die Teilnahme
Diese Fortbildung ermöglicht den Schulungsnachweis nach BiozidDV für Personen, die über eine gültige Sachkunde nach §9 PflSchG verfügen bzw. über die eingeschränkte Sachkunde nach §13 BiozidDV aus §11 ChemVerbotV.
Nachweise bitte in Kopie mitbringen bzw. per Mail an „sek@bbv-ev.info“
Termin
  • 10.04.2025
Zeitumfang

4 Unterrichtseinheiten (08:00Uhr-12:00Uhr)

Durchführungsort

Standort Stralsund des BBV e.V., Barther Straße 69, 18437 Stralsund

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Kosten

110,00€ je Teilnehmende

Anmeldung

* Die private Telefonnummer und E-Mailadresse sind für den Austausch von Informationen zum Lehrgang notwendig.

Beachten Sie bitte unsere AGBs!