Fortbildung Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV
Nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische Sachkunde erforderlich. Der Umgang mit sehr giftigen und giftigen Stoffen und Gemischen setzt daher fachkundige Personen voraus. Grundlage hierfür sind die Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gem. § 11 Absatz 2 ChemVerbotsV vom 20.01.2017 (BGBl. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94).
Zielsetzung
Im Seminar werden aktuelle Kenntnisse über die von der ChemVerbotsV betroffenen Stoffe und Gemische, deren Einstufung und Kennzeichnung nach dem neuen EU-GHS / CLP und deren sichere Handhabung und Verwendung im Zusammenhang mit den geltenden gesetzlichen Regelungen vermittelt. Das Seminar verlängert die Gültigkeit der Sachkunde nach § 11 Absatz 2 (ehemals § 5) der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV).
Voraussetzung für die Teilnahme
Termin
- 10.04.2025
Zeitumfang
4 Unterrichtseinheiten (08:00Uhr-12:00Uhr)
Durchführungsort
Standort Stralsund des BBV e.V., Barther Straße 69, 18437 Stralsund
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Kosten
110,00€ je Teilnehmende
Anmeldung
* Die private Telefonnummer und E-Mailadresse sind für den Austausch von Informationen zum Lehrgang notwendig.