Tischler-Schreiner-Maschinenschein (TSM1)
Der Maschinenschein ist Pflicht, wenn z.B. im Unterricht der Werkraum mit den dazugehörigen Maschinen genutzt werden soll. Es handelt sich um eine versicherungsrelevante Vorsichtsmaßnahme, da der unsachgemäße Gebrauch von Werkzeug und Maschinen zu Verletzungen führen kann. Wer kein gelernter Tischler o. ä. ist, darf Maschinen wie Kreissäge oder Hobelmaschine nicht ohne sicherheitstechnische Einweisung nutzen.
Ziele
Die Teilnehmenden können verschiedene stationäre Holzbearbeitungsmaschinen bedienen.
Zielgruppe
Referendarinnen und Referendare, Lehrkräfte, Auszubildende aus dem Holz verarbeitenden Gewerbe, Mitarbeitende, Umschülerinnen/Umschüler
Dauer:
5 Tage
Ort
Standort Stralsund des BBV e.V., in der Richtenberger Chaussee 47, 18437 Stralsund
Inhalte
Einführung in das Bedienen von Holzbearbeitungsmaschinen und -vorrichtungen unter Beachtung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes.
- Sägemaschinen, Hobelmaschinen
- Handoberfräsen, Formfedernutfräse
- Bohrmaschinen, Schleifmaschine
Abschluss
TSM-Schein der Berufsgenossenschaft Holz/Metall (BG HM)
Termine:
- 19.02.2024 – 23.02.2024
- 27.05.2024 – 31.05.2024
- 14.10.2024 – 18.10.2024
Kosten
415,00 € je Teilnehmenden
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ist über einen Bildungsgutschein sowie anderer Fördermöglichkeiten (z.B. Bildungsscheck) bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen möglich.
Anmeldung
TSM1
* Die private Telefonnummer und E-Mailadresse sind für den Austausch von Informationen zum Lehrgang notwendig.