Tischler-Schreiner-Maschinenschein (TSM1)

Der Maschinenschein ist Pflicht, wenn z.B. im Unterricht der Werkraum mit den dazugehörigen Maschinen genutzt werden soll. Es handelt sich um eine versicherungsrelevante Vorsichtsmaßnahme, da der unsachgemäße Gebrauch von Werkzeug und Maschinen zu Verletzungen führen kann. Wer kein gelernter Tischler o. ä. ist, darf Maschinen wie Kreissäge oder Hobelmaschine nicht ohne sicherheitstechnische Einweisung nutzen.

Ziele

Die Teilnehmenden können verschiedene stationäre Holzbearbeitungsmaschinen bedienen.

Zielgruppe

Referendarinnen und Referendare, Lehrkräfte, Auszubildende aus dem Holz verarbeitenden Gewerbe, Mitarbeitende, Umschülerinnen/Umschüler

Dauer:

5 Tage

Ort

Standort Stralsund des BBV e.V., in der Richtenberger Chaussee 47, 18437 Stralsund

Inhalte

Einführung in das Bedienen von Holzbearbeitungsmaschinen und -vorrichtungen unter Beachtung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes.

  • Sägemaschinen, Hobelmaschinen
  • Handoberfräsen, Formfedernutfräse
  • Bohrmaschinen, Schleifmaschine
Abschluss

TSM-Schein der Berufsgenossenschaft Holz/Metall (BG HM)

Termine:
  • 19.02.2024 – 23.02.2024
  • 27.05.2024 – 31.05.2024
  • 14.10.2024 – 18.10.2024
Kosten

415,00 € je Teilnehmenden

Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ist über einen Bildungsgutschein sowie anderer Fördermöglichkeiten (z.B. Bildungsscheck) bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen möglich.

Anmeldung

TSM1

* Die private Telefonnummer und E-Mailadresse sind für den Austausch von Informationen zum Lehrgang notwendig.  

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