Der dritte Abschnitt der ChemBiozidDV regelt in den §§ 9 bis 13 ChemBiozidDV die Abgabe von Biozidprodukten, die zahlreiche Neuerungen für Unternehmen vorsehen. Gemäß § 18 Abs. 3 ChemBiozidDV sind die §§ 10 bis 13 sind erst ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden. § 9 ChemBiozidDV gilt seit dem 26.8.2021. Die neue Verordnung führt u. a. ab dem 1. Januar 2025 ein Selbstbedienungsverbot für viele Biozidprodukte im Einzel-, Versand- und Onlinehandel ein. In diesem Zusammenhang bestehen auch neue Sachkundepflichten der abgebenden Personen und es muss ein Abgabegespräch durchgeführt werden.
Vorbereitungsseminar
- 23.04.2026
- Beginn: 08:00Uhr
Prüfungstag
- 24.04.2026
- Beginn: 08:00Uhr
Durchführungsort
Standort Stralsund des BBV e.V., Barther Straße 69, 18437 Stralsund
Kosten
228,00€ je Teilnehmenden (Lehrgang + Prüfungsgebühren LAGUS)
Für die Kursteilnahme ist eine Vorauszahlung erforderlich. Sie erhalten nach der Anmeldung eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 3 Tage vor Kursbeginn zu überweisen.
Kontoverbindung:
- BBV e.V.
- Sparkasse Vorpommern
- IBAN: DE12 1505 0500 0639 0008 43
- BIC: NOLADE21GRW
- Verwendungszweck: Rechnungsnummer und Name